FAQ – Häufig gestellte Fragen Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Förderung forstlicher Dienstleistungen "direkte Förderung".
Kann ich mich unabhängig und neutral in Bezug auf die Förderung forstlicher Dienstleistungen beraten lassen?
Ja, Wald und Holz NRW unabhängig und neutral beraten lassen. Bei Wald und Holz NRW sind die Zuständigkeiten, zur Vermeidung von Interessenskonflikten, streng getrennt.
Gibt es unterschiedliche Förderrichtlinien für Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften?
Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der forstlichen Dienstleistungen vom 28.10.2025, 63.07.01.03-001002, MB.NRW 2025 Nr. 139 wurden die bis dahin geltenden Richtlinien zusammengeführt. Somit bestehen noch Bewilligungen aus der Zeit davor mit unterschiedlichen Richtlinien.
Gibt es eine Abstufung bei den Fördersätzen?
Eine Abstufung der Fördersätze wurde mit der Richtlinie vom 28.10.2025 aufgehoben. Eine Zertifizierung von mindestens 80 % der Fläche wird zur Zuwendungsvoraussetzung. Bei einem geringeren Anteil an zertifizierter Fläche wird keine Zuwendung gewährt. Daneben gilt als Zuwendungsvoraussetzung ein Mindestanteils an Privatwaldflächen innerhalb des Zusammenschlusses von 40 %. Waldgenossenschaften werden dem Privatwald zugerechnet. Der Fördersatz für Forstbetriebsgemeinschaften beträgt 80 %, der für Waldgenossenschaften 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Gültigkeitszeitraum einiger Forsteinrichtungswerke unserer Mitgliedsbetriebe bzw. des Zusammenschlusses ist bereits mehr als ein Jahr abgelaufen bzw. wird demnächst mehr als ein Jahr abgelaufen sein. Können wir trotzdem für diese Flächen Förderung beantragen?
Auch wenn kein gültiges Forsteinrichtungswerk vorliegt, können Anträge auf Zuwendung im Rahmen der Förderung forstlicher Dienstleistungen
bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen bewilligt werden, sofern der FWZ bereits einen Vertrag mit Wald und Holz NRW über die Erstellung eines neuen Forsteinrichtungswerk abgeschlossen oder anderweitig nachgewiesen hat, dass er sich rechtzeitig um die Erstellung eines neuen Forsteinrichtungswerkes bemüht hat.
Welche Leistungen sind unter der Wirtschaftsplanung zu verstehen?
Eine Übersicht der Leistungen bietet das Leistungsverzeichnis, beispielsweise das Erstellen der betrieblichen Jahresplanung, die Erstellung eines Wirtschaftsplanes für einzelne Waldbesitzer oder einer einzelbetrieblichen Wirtschaftlichkeitsanalyse.
Welche Leistungen sind unter der biologischen Produktion zu verstehen?
Eine Übersicht der Leistungen bietet das Leistungsverzeichnis, beispielsweise die waldbauliche Beratung zur Waldverjüngung, Kulturbegründung, Kulturpflege oder zur Jungbestandspflege und Wertastung.
Welche Leistungen sind unter der technischen Produktion zu verstehen?
Eine Übersicht der Leistungen bietet das Leistungsverzeichnis, beispielsweise die Beratung zur Holzernte, zur aktiven Rohholzmobilisierung und die Angebotsabfrage, Vermittlung und Kontrolle im Rahmen der Holzernte.
Welche Leistungen sind unter der Förderung der Biodiversität im Wald zu verstehen?
Eine Übersicht der Leistungen bietet das Leistungsverzeichnis, beispielsweise die Information und Beratung zur forstlichen Förderung oder Beratung zur Inwertsetzung von Naturschutzleistungen.
Gibt es Wertgrenzen, die bei der Angebotseinholung zu berücksichtigen sind?
Die nachfolgenden Wertgrenzen sind für verschiedene Verfahren der Angebotseinholung / Ausschreibung sowohl für die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse als auch Waldgenossenschaften zu berücksichtigen und gelten für nichtöffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
I) Zuwendung ≤ 100.000 EUR
- Auftragswert darf über den gesamten Durchführungszeitraum (bei max. Fördersatz von 80 %) höchstens 125.000 EUR betragen
- Aufträge und Verträge dürfen allein unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vergeben bzw. geschlossen werden
- Die Einholung von Vergleichsangeboten ist unterhalb dieses Schwellenwertes nicht zwingend erforderlich. Die Durchführung von höherwertigen Verfahren kann jedoch sinnvoll sein.
- Der im aktuellen Entgeltverzeichnis veröffentlichte Stundensatz von Wald und Holz NRW kann daher als Vergleichswert zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Angeboten herangezogen werden.
II) Zuwendung > 100.000 EUR bis einschließlich 500.000 EUR
- Auftragswert darf über den gesamten Durchführungszeitraum (bei max. Fördersatz von 80 %) höchstens 625.000 EUR betragen
- Zusammenschluss erstellt Leistungsbeschreibung zur Aufforderung einer Angebotsabgabe an mindestens drei geeignete Dienstleistungsunternehmen mit:
- Leistungsverzeichnis
- Leistungsbestimmungen zur Angebotseinholung
- Strukturdaten und Übersichtskarte Zusammenschluss
- Bewertungskriterien
- Hilfsmittel wie z.B. Forsteinrichtung, Forstbetriebswerk, Abrechnungen (von) Wald und Holz NRW oder anderen Dienstleistungsunternehmen
III) Zuwendung > 500.000 EUR
- ab einem Auftragswert von über 625.000 EUR (bei max. Fördersatz von 80 %) über den gesamten Durchführungszeitraum
- Öffentliche Ausschreibung
- Zeitraum der Veröffentlichung sollte mindestens 14 Tage betragen
- Zusammenschluss erstellt Leistungsbeschreibung mit
- Leistungsverzeichnis
- Leistungsbestimmungen zur Angebotseinholung
- Strukturdaten und Übersichtskarte Zusammenschluss
- Bewertungskriterien und Gewichtung
- Hilfsmittel wie z.B. Forsteinrichtung, Forstbetriebswerk, Abrechnungen (von) Wald
und Holz NRW oder anderen Dienstleistungsunternehmen
Welche Unterlagen sind bei der Angebotseinholung beizufügen?
Fügen Sie bei der Angebotseinholung folgende Dokumente bei:
- Angebotsabfrage (Anschreiben),
- Leistungsbeschreibung,
- Leistungsbestimmungen,
- Auswahlkriterien (Nennung der gewählten sozialen und ökologischen Kriterien),
- Strukturdatenblatt, Übersichtkarte Zusammenschluss, Finanzielles Angebot (Vorlage),
- Ggf. Hauptergebnisse der Forsteinrichtung.
Musterdokumente finden Sie hier.
Wie fordere ich geeignete Dienstleistungsunternehmen auf Angebote abzugeben?
Die Anfrage an geeignete Dienstleistungsunternehmen muss schriftlich erfolgen. Geben Sie dem Dienstleistungsunternehmen genügend Zeit für die Angebotsabgabe.
Das Anschreiben zur Angebotsabgabe finden Sie hier.
Kann allein aufgrund des gebotenen Preises eine Auftragsvergabe erfolgen?
Da die finanziellen Kriterien mindestens das gleiche Gewicht am Gesamtwert haben müssen, kann auch allein aufgrund des Preises eine Auftragsvergabe erfolgen. In dem Fall erhält das günstigste Dienstleistungsunternehmen den Auftrag.
Welche Dokumente sind bei der Einstellung von forstfachlichem Personal bei der bewilligenden Stelle einzureichen?
Im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens sind einmalig der Arbeitsvertrag, die Gehaltsabrechnung, der Nachweis der Lohnsteuer, der Nachweis der Krankenkasse als auch der Nachweis über freiwillige Zuschüsse einzureichen.
Wer darf die Betreuungsdienstleistung erbringen?
Die Betreuungsdienstleistungen müssen durch fachkundiges Personal erbracht werden. Das beauftragte Unternehmen muss für die verantwortliche Ausführung der Dienstleistung vor Ort Personal mit einem forstwissenschaftlichen Hochschulabschluss, einem forstlichen Fachhochschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss vorweisen. Als gleichwertig anerkannt gelten ebenso der/die Forstwirtschafts-meister/in und Forsttechniker/in. Die fachlichen Anforderungen gelten auch für anzustellendes forstfachliches Personal Ihrerseits.
Welche Vergabeplattform kann ich zur Angebotseinholung nutzen?
Über das Vergabeportal NRW (https://www.vergabe.nrw.de/) besteht die Möglichkeit der Veröffentlichungen im Rahmen der Angebotseinholung.
Ist der forstwirtschaftliche Zusammenschluss zur Vergabe des Auftrags an das günstigste Dienstleistungsunternehmen gebunden?
Aus zuwendungsrechtlicher Sicht ist das wirtschaftlichste Angebot bei dem Vertragsschluss mit dem Dienstleistenden zu berücksichtigen. Dies ist nicht unbedingt das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Ökologische und soziale Kriterien können mit bis zu 50 % bei der Bewertung der Bieter gewichtet werden.
Wie werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit definiert?
Der Stundensatz, zu dem Wald und Holz NRW seine Dienstleistungen anbietet wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Der im aktuellen Entgeltverzeichnis veröffentlichte Stundensatz von Wald und Holz NRW kann daher als Vergleichswert zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Angeboten herangezogen werden. Stundensätze (EUR/Stunde netto) können daher bis zu einer Höhe des im jeweils gültigen Entgeltverzeichnis für Beförsterungsdienstleistungen veröffentlichten Betrages als wirtschaftlich und sparsam im Sinne der Vorgaben angesehen werden.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit, die nicht unterschritten werden sollte?
Ohne triftigen Grund, welcher nicht finanziell begründet werden darf, ist ein Vertragsschluss von weniger als 3 Jahre nicht sinnvoll und zweckmäßig, da eine nachhaltige und ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung nicht garantiert werden kann.
Muss vor Einreichung des Förderantrages ein rechtsverbindlicher Vertrag mit einem Dienstleistungsunternehmen unterschrieben werden?
Nein, der Vertrag sollte zur Rechtssicherheit, je nach verfügbaren Haushaltsmitteln, nach der Bewilligung geschlossen werden. Zumindest muss vor Vertragsschluss ein Zuwendungsantrag bei der bewilligenden Stelle eingereicht worden sein. Der Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Zuwendung, da ansonsten ein ungenehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt.
Wer ist der Empfänger der Förderung?
Der Antragssteller und somit auch der Zuwendungsempfänger ist Ihr forstlicher Zusammenschluss. Diesem werden nach Einreichen des Verwendungsnachweises die Fördergelder ausgezahlt. Die jeweilige Abrechnung mit Ihren Mitgliedern klären Sie im Innenverhältnis.
Gibt es einen Förderhöchstbetrag?
Als Förderhöchstbetrag sind 55 EUR pro Hektar und Jahr wird festgelegt. Waldgenossenschaften erhalten bis zu 62 EUR pro Hektar und Jahr.
Bei der Berechnung des Förderhöchstbetrages werden je Betrieb maximal 500 Hektar berücksichtigt.
Einen weiteren Höchstbetrag bildet die Beihilfe, welche 200 000 Euro pro Mitgliedsbetrieb innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nicht überschreiten darf.
Wir die Umsatzsteuer gefördert?
Als weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der Förderangebotes wird die Förderung der Umsatzsteuer zum 31.12.2026 eingestellt
Wie oft erfolgen Auszahlungen bzw. wann sind die Auszahlungsstichtage?
Die Auszahlung der Zuwendungs(teil)beträge kann viermal pro Jahr zu nachstehenden Stichtagen im Durchführungszeitraum des jeweiligen Kalenderjahres beantragt werden:
- 1. Mai
- 1. August
- 1. November
- 1. Dezember
Für die Monate November und Dezember ist der vorzeitige Mittelabruf gemäß Nummer 1.4 der ANBest-P zugelassen. Zuwendungsteilbeträge dürfen erst ab einem Betrag von 2.500 EUR angefordert werden.
Wie oft ist ein Tätigkeitsnachweis vorzulegen?
Ein Tätigkeitsnachweis ist nur noch einmal jährlich im Rahmen des Zwischennachweises sowie mit dem Verwendungsnachweis nach Ablauf des Durchführungszeitraumes vorzulegen. Nach Vorlage des Zwischennachweises werden auch Beträge von weniger als 2.500 € ausgezahlt.
Wie weise ich nach, dass meine Mitgliedsfläche nach einem anerkannten Wald-Zertifizierungssystem zertifiziert ist?
Der Nachweis erfolgt anhand der Rechnung des jeweiligen Zertifizierungssystems (FSC, PEFC, Naturland oder vergleichbar).
Sind Staatswaldflächen in Forstbetriebsgemeinschaften, Waldwirtschaftsgenossenschaften und Forstbetriebsverbänden zuwendungsfähig?
Betreuungsdienstleistungen auf Staatswaldflächen (gem. § 3 BWaldG) in Forstbetriebsgemeinschaften, Waldwirtschaftsgenossenschaften und Forstbetriebsverbänden sind nicht zuwendungsfähig.
Dies sind Flächen im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, die im landeseigenen Forstbetrieb von Wald und Holz NRW bewirtschaftet werden. Daneben gelten jedoch auch Waldflächen, die in der Liegenschaftsverwaltung anderer Teile der Landesverwaltung wie z.B. von dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), dem Landesbetrieb Straßen NRW, den Bezirksregierungen oder anderer Landes- und Bundesbehörden stehen, als Staatswald im Sinne des Bundeswaldgesetzes.
Wie erhält die Bewilligungsbehörde die Maßnahmenbeschreibungen für den Zuwendungsbescheid?
Die Bewilligungsbehörde erhält die Maßnahmenbeschreibung anhand der Leistungsbeschreibung und der Leistungsbestimmungen. Die Leistungsbestimmungen enthalten Angaben des Zusammenschlusses über den Aufgabenumfang. Auf dieser Basis kalkuliert das Dienstleistungsunternehmen den Stundenbedarf und trägt ihn in die Leistungsbestimmungen ein.
Einen Überblick darüber gibt das Dokument „Finanzielles Angebot“ hier
Wie berechnet sich der Zuwendungshöchstbetrag, wenn ich forstfachliches Personal einstelle?
Wird ausschließlich für die Ausführung der oben genannten Betreuungsdienstleitung forstfachliches Personal (kein Stammpersonal) versicherungspflichtig eingestellt und beschäftigt, beträgt der Zuwendungshöchstbetrag je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (39 Wochenarbeitsstunden) 50.000 Euro pro Jahr. Zuwendungsfähig sind Nettolohnkosten, gesetzliche Lohnnebenkosten sowie freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers (z. B. zur privaten Rentenabsicherung). Die Kalkulation des Arbeitszeitbedarfs sollte möglichst genau erfolgen, um dem Personal das Arbeitsvolumen nennen zu können.
Wie berechnet sich der Förderhöchstbetrag, wenn ich einen Dienstleistungsvertrag abschließe?
Als Förderhöchstbetrag sind 55 EUR pro Hektar und Jahr wird festgelegt. Waldgenossenschaften erhalten bis zu 62 EUR pro Hektar und Jahr.
Bei der Berechnung des Förderhöchstbetrages werden je Betrieb maximal 500 Hektar berücksichtigt.
Beispiel:
| Größe der FWZ | 1.600 ha |
| Summe der Betriebsflächen < 500 ha | 1.000 ha |
| Summe der Betriebsflächen > 500 ha | 600 ha |
| Anzahl der Betriebe > 500 ha | 1 |
| Zu berücksichtigende Fläche Betriebe > 500 ha | 500 ha |
| Zu berücksichtigende Fläche FW | 1.500 ha |
| Förderhöchstbetrag | 82.500 EUR pro Jahr |
Was ist eine „De-minimis“-Beihilfe?
In der Europäischen Union sind prinzipiell alle wettbewerbsverfälschenden staatlichen Vergünstigungen und Beihilfen an bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige verboten, soweit sie den zwischenstaatlichen Handel innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigen. Als eine Ausnahme zum allgemeinen Subventionsverbot hat sich in der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission eine Regelung herausgebildet: Die „De-minimis“-Beihilfe“. Sie erlaubt Beihilfen dann, wenn diese unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass diese minimalen Beihilfen keine spürbaren Auswirkungen auf den Handel und den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten haben.
Wann ist die „De-minimis“-Erklärung abzugeben?
Der forstwirtschaftliche Zusammenschluss gibt seine „De-minimis“-Erklärung für die Querschnittsaufgaben mit dem Antrag auf die Förderung forstlicher Dienstleistungen ab.
Wer erhält die „De-minimis“-Bescheinigung?
Die „De-minimis“-Bescheinigung erhält für Querschnittsaufgaben der forstwirtschaftliche Zusammenschluss.
In Welchen Zeiträumen kann ich die Fördermittel abrechnen?
Es sollten grundsätzlich die Firsten zur Vorlage der jährlichen Zwischenverwendungsnachweise und des Schlussverwendungsnachweises lt. Zuwendungsbescheid beachtet werden.
Wie werden die Fördermittel konkret abgerufen?
Der Abruf der Fördermittel erfolgt mit Hilfe des Formulars Verwendungsnachweis. Diese erhält der Zusammenschluss zusammen mit dem Zuwendungsbescheid. Seit Beginn 2024 besteht die Möglichkeit Fördermittel anhand eines optimierten Verwendungsnachweises abzurufen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Muss mein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss die geleisteten Zahlungen an das Dienstleistungsunternehmen oder den Angestellten nachweisen?
Sie weisen anhand des Tätigkeitsnachweises und der Belegliste, in der alle für den Verwendungsnachweis relevanten zuwendungsfähigen Ausgaben enthalten sind, die geleistete bzw. noch zu leistende Zahlung nach. Die Vorlage eines originalen Beleges (z.B. Rechnung, Kontoauszug) ist nur auf Aufforderung der Bewilligungsbehörde notwendig. Die Erstellung des Tätigkeitsnachweises ist nicht förderfähig.
Als Mustervorlage dient das Dokument „Tätigkeitsnachweis“ hier.
Gibt es eine Garantie dafür, dass mein Zusammenschluss z.B. bei dem Abschluss eines 5-Jahres-Vertrags auch die Fördermittel über diese 5 Jahre erhält?
Ja, mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie den Anspruch über den bewilligten Zeitraum, z. B. 5 Jahre, bei einem Vertragsabschluss über diesen Zeitraum. Die Haushaltsmittel stehen entsprechend des Zuwendungsbescheides nach Jahren getrennt zur Verfügung.
Erfolgen Kontrollen im Förderverfahren?
Ja, in Anlehnung an die ab 01.01.2021 verbindlich vorgeschriebenen Standards anerkannter Wald-Zertifizierungssysteme werden bereits ab Bewilligung örtliche Kontrollen (Inaugenscheinnahmen) in einem Umfang von 5 % der Leistungen durch die bewilligende Stelle erfolgen.
Wer ist Empfänger der Beihilfe und wer bekommt die Fördergelder?
Der Beihilfebegriff ist nicht zwingend deckungsgleich mit dem der Förderung. Empfänger der Fördergelder in voller Höhe wird in jedem Fall der Zusammenschluss. Die Abrechnung mit den Mitgliedern ist im Innenverhältnis zu regeln. Empfänger der Beihilfe ist der Endbegünstigte einer Maßnahme. Bei Einzelleistungen sind es die Mitglieder (hier noch relevant bei Bewilligungen nach vor Richtlinienänderung in 2023), bei Querschnittsaufgaben der Zusammenschluss.