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Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald

Waldumbau

Das Land NRW und der Bund gewähren Zuwendungen für die Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft auf der Grundlage der Privat- und Körperschaftswaldrichtlinie und des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes).

Im Privat- und Körperschaftswald gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

  • Naturnahe Waldbewirtschaftung, insbesondere Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten Beständen in klimaangepasste Laub- und Mischbestände
  • Fördermaßnahmen der Wiederaufforstung auf Kalamitätsflächen, Initialbegründung, WET Förderung und Wiederbewaldungsprämie (incl. Vorarbeiten, Nachbesserung, Pflege)
  • Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes
  • Bodenschutzkalkungen
  • Rücken mit Pferden
  • Forstwirtschaftlicher Wegebau, insbes. Neubau, Ausbau, Befestigung und Grundinstandsetzung von Forstwirtschaftswegen
  • Anlage und Erweiterung von Löschwasserentnahmestellen zur Bekämpfung von Waldbränden
  • Geschäftsführung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Weitere Informationen zu den Förderangeboten finden Sie im Bereich Aktuelle Informationen und den Förderrichtlinien. Die notwendigen Dokumente für die Antragstellung finden Sie im Bereich Dokumente.