Das Land NRW und der Bund gewähren Zuwendungen für die Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft auf der Grundlage der Privat- und Körperschaftswaldrichtlinie und des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes).
Im Privat- und Körperschaftswald gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung, insbesondere Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten Beständen in klimaangepasste Laub- und Mischbestände
- Fördermaßnahmen der Wiederaufforstung auf Kalamitätsflächen, Initialbegründung, WET Förderung und Wiederbewaldungsprämie (incl. Vorarbeiten, Nachbesserung, Pflege)
- Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes
- Bodenschutzkalkungen
- Rücken mit Pferden
- Forstwirtschaftlicher Wegebau, insbes. Neubau, Ausbau, Befestigung und Grundinstandsetzung von Forstwirtschaftswegen
- Anlage und Erweiterung von Löschwasserentnahmestellen zur Bekämpfung von Waldbränden
- Geschäftsführung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Weitere Informationen zu den Förderangeboten finden Sie im Bereich Aktuelle Informationen und den Förderrichtlinien. Die notwendigen Dokumente für die Antragstellung finden Sie im Bereich Dokumente.