
Das Land NRW und der Bund gewähren Zuwendungen für die Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft auf der Grundlage der Privat- und Körperschaftswaldrichtlinie und des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes).
Im Privat- und Körperschaftswald gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung, insbesondere Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten Beständen in klimaangepasste Laub- und Mischbestände
- Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes
- Bodenschutzkalkungen
- Rücken mit Pferden
- Forstwirtschaftlicher Wegebau, insbes. Neubau, Ausbau, Befestigung und Grundinstandsetzung von Forstwirtschaftswegen
- Geschäftsführung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
- Erstaufforstung und Einkommensverlustprämie
Weitere Informationen zu den Förderangeboten finden Sie im Bereich Aktuelle Informationen und den Förderrichtlinien. Die notwendigen Dokumente für die Antragstellung finden Sie im Bereich Dokumente.
Bitte beachten Sie, von Extremwetterfolgen betroffenen Flächen werden prioritär im Rahmen der Förderrichtlinien Extremwetterfolgen gefördert (siehe Wiederbewaldung und Extremwetterfolgen).
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