Fragen rund um Beantragung, Bewilligung und Abwicklung Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung
Wald und Holz NRW
Martina Minnemann
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster
Tel.: +49 251 91797 424
E-Mail: Martina.Minnemann[at]wald-und-holz.nrw.de (Martina[dot]Minnemann[at]wald-und-holz[dot]nrw[dot]de)
Wald und Holz NRW
Kristian Jovi
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster
Tel.: +49 251 91797 458
E-Mail: Kristian.Jovi[at]wald-und-holz.nrw.de (Kristian[dot]Jovi[at]wald-und-holz[dot]nrw[dot]de)
Die Bewilligung des Förderantrags erfolgt durch ein Regionalforstamt von Wald und Holz NRW. Die Zuständigkeit wird durch die Lage der Waldfläche bestimmt, auf die sich der Förderantrag bezieht. Sie können das Waldinformationsportal WaldinfoNRW nutzen, um Ihr zuständiges Forstamt zu finden. Klicken Sie dazu in der Karte auf Ihre Waldfläche.
Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme können staatliche oder private Förster und Forstdienstleister Sie unterstützen. Kontaktinformationen finden Sie bei Wald und Holz NRW oder dem Bundesverband freiberuflicher Forstsachverständiger.
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