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Förderangebote an den Waldbesitz
Das Land NRW und der Bund fördern verschiedene waldbauliche und ökologisch wertvolle Projekte im Wald und für den Wald mit öffentlichen Mitteln.
Die rechtliche Grundlage ist § 10 Abs. 3 Landesforstgesetz. Demnach soll die Forstwirtschaft im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung sowie seines volkswirtschaftlichen Nutzens sachkundig betreut, nachhaltig gefördert und durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, bietet das Land NRW verschiedene Förderangebote:
- Wiederbewaldung und Extremwetterfolgen: Die Förderung der Wiederbewaldung und der Beseitigung von Extremwetterfolgen im Wald erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinien Extremwetterfolgen.
- Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald: Maßnahmen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung, der forstlichen Infrastruktur, der Geschäftsführung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und der Erstaufforstung werden über die Förderrichtlinien Privat- und Körperschaftswald gefördert.
- Forstliche Dienstleistungen: Die Erbringung von forstlichen Dienstleistungen in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (direkte Förderung) wird in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen gefördert.
Der Waldbauernlotse informiert Sie über die verschiedenen Förderangebote und unterstützt sie mit vielen wichtigen Informationen bei der Antragstellung.
Aktuelles
Förderrichtlinie Extremwetterfolgen - Erlass vom 13.05.2025: Schriftformerfordernis in Förderverfahren Änderung der VV zu § 44 LHO: Mit Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung vom 29. Februar 2025 wurden die formellen Anforderungen an die Antragstellung geändert. Es besteht nunmehr zur Antragstellung kein Schriftformerfordernis mehr. Zwar sehen die FöRL Extremwetterfolgen weiterhin die Schriftform vor. Hiervon soll jedoch im Vorgriff auf eine geplante Richtlinienänderung bereits jetzt abgewichen werden, um ein einheitliches Verfahren für alle Förderrichtlinien zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie unter aktuelle Informationen.
Förderrichtlinie Privat- und Körperschaftswald –Erlass vom 13.05.2025: Schriftformerfordernis in Förderverfahren Änderung der VV zu § 44 LHO: Mit Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung vom 29. Februar 2025 wurden die formellen Anforderungen an die Antragstellung geändert. Es besteht nunmehr zur Antragstellung kein Schriftformerfordernis mehr. Zwar sehen die FöRL Extremwetterfolgen weiterhin die Schriftform vor. Hiervon soll jedoch im Vorgriff auf eine geplante Richtlinienänderung bereits jetzt abgewichen werden, um ein einheitliches Verfahren für alle Förderrichtlinien zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie unter aktuelle Informationen.
Förderung forstlicher Dienstleistung – 05.01.2024: Die Förderrichtlinie zur Direkten Förderung wurde überarbeitet und in wesentlichen Teilen angepasst. Bitte beachten, sie greift ausschließlich für Neuanträge. Eine Anpassung / Änderungsbescheid an bestehende Zuwendungsbescheide auf Grundlage der Vorgängerrichtlinie ist auch auf Antrag hin nicht vorgesehen. Lediglich bei Aufstockung des Zuwendungsbetrages wird ein entsprechender Änderungsantrag mit Änderungsbescheid auf Grundlage der neuen RL erlassen. Weitere Informationen finden Sie unter aktuelle Informationen.
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