Aktuell
Neuerung vom 05.01.2024
Die Förderrichtlinie zur Direkten Förderung wurde überarbeitet und in wesentlichen Teilen angepasst. Bitte beachten, sie greift ausschließlich für Neuanträge. Eine Anpassung / Änderungsbescheid an bestehende Zuwendungsbescheide auf Grundlage der Vorgängerrichtlinie ist auch auf Antrag hin nicht vorgesehen. Lediglich bei Aufstockung des Zuwendungsbetrages wird ein entsprechender Änderungsbescheid auf Grundlage der neuen RL erlassen.
Erfahrungsaustausch zur Geschäftsführung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse in der Direkten Förderung
Die Fachtagung fand am 01. Dezember 2023 im Freischütz Schwerte statt. Die Präsentationen aus der Veranstaltung finden Sie hier:
- Erfahrungen mit der direkten Förderung aus Sicht der Geschäftsstelle Forst
- Geschäftsführung durch eine gewerbliche Anbieterin
- Geschäftsführung durch eine Holzvermarktungsorganisation
- Stellungnahme der Finanzverwaltung NRW zur direkten Förderung
- Steuerliche Aspekte, Solidarmodell in der Spitzabrechnung
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie im Bereich Videos.
Formular für Anträge auf Stundenerhöhung
Für die Beantragung von zusätzlichen Stunden für das laufende Jahr steht nun ein Antragsformular zur Verfügung. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle Forst einzureichen. Für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetzt ist das entsprechende Antragsformular zu verwenden.
Download Formular für Anträge auf Stundenerhöhung
Download Formular für Anträge auf Stundenerhöhung für Waldgenossenschaften
Entfall der Mitteilungspflicht von Stundenverschiebungen welche die De-Minimis Beihilfe nicht erhöhen
Die Mitteilungspflicht für Stundenverschiebungen zwischen den Leistungsbereichen entfällt für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, sofern sich der bereits bescheinigte De-Minimis Beihilfewert des Zusammenschlusses durch die Stundenverschiebung nicht verändert. Es müssen nur noch Erhöhungen für den Zusammenschluss im Leistungsbereich 2 mitgeteilt werden. Alle anderen Stundenverschiebungen z.B. vom Leistungsbereich 1 in den Leistungsbereich 3 oder 4 sind ohne Mitteilung möglich.
Zinsen bei verzögerter Abrechnung der Verwendungsnachweise seitens der Bewilligungsbehörde
Sofern Rückforderungen seitens der Geschäftsstelle Forst gegenüber dem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss notwendig sind, sind die Rückzahlungen zu verzinsen. Zinsforderungen unter der Bagatellgrenze von 250 EUR werden nicht erhoben.
Grundsätzlich fallen bei einer verzögerten Abrechnung, die der Zusammenschluss nicht zu verschulden hat, keine Zinsen an. Entscheidend ist hierbei eine zeitnahe Einreichung der Verwendungsnachweise nach Mittelabruf.
Entfall der Mitteilungspflicht von Stundenverschiebungen bei Waldgenossenschaften
Die Mitteilungspflicht für Stundenverschiebungen zwischen den Leistungsbereichen entfällt für Waldgenossenschaften, da sich der bereits bescheinigte De-Minimis Beihilferahmen bei Waldgenossenschaften durch die Stundenverschiebung nicht verändert. Diese Regelung wird bereits bei Einzelwaldbesitzern angewandt.
Bei Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbänden und Waldwirtschaftsgenossenschaften besteht die Mitteilungspflicht aufgrund der besitzübergreifenden Leistungen weiterhin, da hier bei Verschiebungen ggfs. eine neue De-Minimis Bescheinigung ausgestellt werden muss.
Merkblatt zu den häufigsten Fehlerquellen im Verwendungsnachweisverfahren
Unterlagen können nun auch per Mail eingereicht werden. Das Merkblatt finden sie hier.
Aktualisierte Version der Vorlage für die Leistungskalkulation
Die Vorlage für das Dokument Leistungskalkulation wurde durch die Geschäftsstelle Forst angepasst. Die aktualisierte Version finden Sie im Bereich „Dokumente“ und hier.
Steuerliche Behandlung der direkten Förderung – Ergänzung zur Abrechnung der Leistung und Umlageerhebung
Mehr Informationen finden Sie hier.
Förderung der Geschäftsführungstätigkeiten in der direkten Förderung
Mehr Informationen finden Sie hier.
Waldgenosssenschaften
Hinweis zur direkten Förderung von Waldgenossenschaften als eigenständiger Antragsteller sowie als Mitglied von Forstbetriebsgemeinschaften
Weitere Informationen finden Sie hier Download
Änderung des Förderhöchstbetrags
der Förderhöchstsatz wird auf 45 Minuten pro Jahr und Hektar festgesetzt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier Download
Beratung zur direkten Förderung
Fragen zu Förderantrag, Bewilligung und Verwendungsnachweis 0251/91797 – 465
Alternativ können auch schriftliche Anfragen an die zentrale Mailadresse direkte.foerderung[at]wald-und-holz.nrw.de (direkte[dot]foerderung[at]wald-und-holz[dot]nrw[dot]de) gestellt werden.